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   BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87   

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BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 (https://dejure.org/1989,1933)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1989 - 9 C 29.87 (https://dejure.org/1989,1933)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - 9 C 29.87 (https://dejure.org/1989,1933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatsschutzstrafrecht - Politische Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Zur Frage, ob in einer möglichen Bestrafung nach Art. 141, 142 des türkischen Strafgesetzbuchs eine politische Verfolgung liegt (wie Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 - und vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfolgung politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, die politische Überzeugung oder vergleichbare individuelle dauerhafte Merkmale des Betroffenen abzielt (vgl. z.B. Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79.143).

    Ob eine Bestrafung nach den türkischen Staatsschutzvorschriften politischen Charakter hat, bemißt sich nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (a.a.O.) und - BVerwG 9 C 200.86 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68), die dem Berufungsgericht bei Erlaß seiner Entscheidung freilich nicht bekannt sein konnten, unter anderem nach dem Umfang der im Heimatstaat des Asylbewerbers rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit.

    Ist schon das Äußern einer mit der Staatsraison nicht konformen Meinung zum Straftatbestand erklärt, wirkt diese Grundeinstellung des rechtsetzenden Staates zwangsläufig auch in solche den Schutz dieses Staates bezweckende Straftatbestände hinein, die an ein über das bloße Äußern einer politischen Meinung hinausgehendes Verhalten anknüpfen und kann damit auch in diesen Fällen für die Motivation der Bestrafung mitbestimmend sein (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 und 9 C 200.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Zur Frage, ob in einer möglichen Bestrafung nach Art. 141, 142 des türkischen Strafgesetzbuchs eine politische Verfolgung liegt (wie Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 - und vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Allerdings kann die politische Motivation einer Bestrafung dann zurücktreten, wenn der Unwert und die Strafwürdigkeit des Verhaltens ausschließlich oder ganz überwiegend aus der Verwirklichung des Tatbestandes des Gewaltdelikts (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) oder einer Teilnahme hieran herzuleiten sind.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 200.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politische Verfolgungsmotivation - Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Ob eine Bestrafung nach den türkischen Staatsschutzvorschriften politischen Charakter hat, bemißt sich nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (a.a.O.) und - BVerwG 9 C 200.86 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68), die dem Berufungsgericht bei Erlaß seiner Entscheidung freilich nicht bekannt sein konnten, unter anderem nach dem Umfang der im Heimatstaat des Asylbewerbers rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit.

    Ist schon das Äußern einer mit der Staatsraison nicht konformen Meinung zum Straftatbestand erklärt, wirkt diese Grundeinstellung des rechtsetzenden Staates zwangsläufig auch in solche den Schutz dieses Staates bezweckende Straftatbestände hinein, die an ein über das bloße Äußern einer politischen Meinung hinausgehendes Verhalten anknüpfen und kann damit auch in diesen Fällen für die Motivation der Bestrafung mitbestimmend sein (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 und 9 C 200.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfolgung politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, die politische Überzeugung oder vergleichbare individuelle dauerhafte Merkmale des Betroffenen abzielt (vgl. z.B. Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79.143).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Die pauschale Bezugnahme auf dieses Gutachten ersetzt eine vom Tatsachengericht selbst vorzunehmende, revisionsgerichtlich nachprüfbare und hinreichend verläßliche Wiedergabe und Interpretation ausländischer Strafrechtsnormen einschließlich ihrer Anwendung in der Praxis nicht (vgl. BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 10.88 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Sofern Staatsschutzvorschriften bereits als solchen eine auf die politische Überzeugung des Betroffenen abzielende Motivation innewohnt, geht diese zwar nicht schon deshalb verloren, weil der Straftäter einer Gewalt bejahenden Organisition angehört (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82] und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -) oder mit ihr sympathisiert.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Revisionsrechtlich nachprüfbare Verstöße gegen Grundsätze der richterlichen Beweiswürdigung, insbesondere gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147) sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Dem Berufungsurteil lassen sich hingegen keine tatsächlichen Feststellungen dazu entnehmen, ob und inwieweit auch und gerade im Falle des Klägers ein - politisch motivierter - Foltereinsatz (vgl. hierzu zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 -) drohte und bei einer Rückkehr des Klägers in seinen Heimatstaat droht.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vorbringen eines Asylsuchenden als unglaubhaft beurteilt werden, wenn es erhebliche, nicht überzeugend aufgelöste Widersprüche oder Steigerungen enthält (vgl. etwa Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vorbringen eines Asylsuchenden als unglaubhaft beurteilt werden, wenn es erhebliche, nicht überzeugend aufgelöste Widersprüche oder Steigerungen enthält (vgl. etwa Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88

    Bestrafung - Politische Verfolgung - Staatsschutzvorschriften

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87

    Besetzungsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des

  • OVG Sachsen, 03.04.2008 - A 2 B 36/06

    Aufenthaltsgesetz; Qualifikationsrichtlinie; Abschiebungsverbot;

    Enthält das Vorbringen erhebliche, nicht überzeugend aufgelöste Widersprüche oder Steigerungen, so fehlt es in der Regel an der Glaubhaftmachung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1989 - 9 C 29.87 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 214).
  • OVG Sachsen, 10.12.2002 - A 2 B 771/02

    Asylrecht, Iran, Nachfluchtgründe, Apostasie

    Enthält das Vorbringen erhebliche, nicht überzeugend aufgelöste Widersprüche oder Steigerungen, so fehlt es in der Regel an der Glaubhaftmachung (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1989 - 9 C 29.87 -, Buchholz 310 § 108 Nr. 214).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
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